AGB
1. Für die Abwicklung eines Anzeigenauftrages sind nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen anzuwenden. Ruperti Verlag nachfolgend auch als Verlag oder Verleger genannt.
2. Für die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich.
3. Sollten die Druckunterlagen vom Auftraggeber nicht rechtzeitig gestellt werden, wird der Anzeigenpreis in voller Höhe fällig.
4. Für Fehler aus telefonischen oder fernschriftlichen Übermittlungen jeder Art übernimmt der Verlag keine Haftung.
5. Verschiebungen der Erscheinungsdaten aus technischen oder anderen Gründen behält sich der Verlag vor. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist nicht möglich.
6. Sofern vom Kunden kein Proof zur Verfügung gestellt wird, kann bezüglich des Druckes keine Haftung übernommen werden.
7. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert und sind kostenpflichtig.
8. Zahlung unsere Rechnungen sind ohne Abzug sofort fällig und zahlbar rein netto Kasse, soweit sich aus unserer Rechnung nichts anderes ergibt. Bei Erstauftrag bitten wir um Verständnis, dass wir Vorkasse
verlangen.
9. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche
aus
Unmöglichkeit
der
Leistung
und
Verzug
sind
beschränkt
auf
Ersatz
des
vorhersehbaren
Schadens
und
auf
das
für
die
betreffende
Anzeige
oder
Beilage
zu
zahlende
Entgelt.
Dies
gilt
nicht
für
Vorsatz
und
grobe
Fahrlässigkeit
des
Verlegers,
seines
gesetzlichen
Vertreters
und
seines
Erfüllungsgehilfen.
Im
kaufmännischen
Geschäftsverkehr
haftet
der
Verlag
darüber
hinaus
auch
nicht
für
grobe
Fahrlässigkeit
von
Erfüllungsgehilfen;
in
den
übrigen
Fällen
ist
gegenüber
Kaufleuten
die
Haftung
für
grobe
Fahrlässigkeit
auf
den
vorhersehbaren
Schaden
bis
zur
Höhe
des
betreffenden
Anzeigenentgelts
beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln - innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
10. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag und die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingung im übrigen wirksam.
11. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Klagen aus dem
Anzeigenauftrag Starnberg.